GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Artikel 1 – Definitionen
- MasterGlass.eu (YppMedia) mit Sitz in Eersel, Handelskammer Nummer 17084162, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
- Die Vereinbarung bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Auftrag des Verkäufers.
- Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 3 – Zahlung
- Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Laden bezahlt. In einigen Fällen wird eine Anzahlung für Reservierungen erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Vorauszahlung.
- Wenn der Käufer nicht pünktlich zahlt, ist er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
- Bleibt der Käufer in Verzug, fährt der Verkäufer mit der Abholung fort. Die mit dieser Sammlung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Beschlagnahme oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die Ansprüche des Verkäufers an den Käufer sofort fällig und zahlbar.
- Wenn sich der Käufer weigert, an der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote, Angebote und Preis
- Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser festgelegten Frist angenommen wird, verfällt das Angebot.
- Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
- Der auf Angeboten, Angeboten und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben zusammen.
Artikel 5 – Änderungen der Vereinbarung
- Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags die auszuführenden Arbeiten geändert oder ergänzt werden müssen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Implementierung beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Konsequenzen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich informieren.
- Wenn die Parteien einen festen Preis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags dazu führt, dass dieser Preis überschritten wird.
- Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zugeschrieben werden können.
Artikel 6 – Lieferung und Übertragung von Risiken
- Sobald der gekaufte Artikel beim Käufer eingegangen ist, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 7 – Forschung, Beschwerden
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb kürzester Zeit, zu prüfen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Menge der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen entsprechen, die für ihn im normalen (Handels-) Verkehr gelten.
- Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware sind vom Käufer innerhalb von 14 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer einzureichen.
- Wird die Reklamation innerhalb der festgelegten Frist für begründet erklärt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung entweder zu reparieren oder erneut zu liefern oder zu stornieren und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
- Kleinere und / oder übliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Menge, Größe oder Ausführung können gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
- Reklamationen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zu derselben Vereinbarung gehören.
- Nach Bearbeitung der Ware beim Käufer werden keine Reklamationen mehr angenommen.
Artikel 8 – Muster und Modelle
- Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass der zu liefernde Artikel diesem entsprechen muss. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Artikel diesem entspricht.
- Bei Vereinbarungen über unbewegliches Vermögen wird davon ausgegangen, dass die Oberfläche oder andere Abmessungen und Angaben lediglich Richtwerte sind, ohne dass der zu liefernde Gegenstand dieser entsprechen muss.
Artikel 9 – Lieferung
- Die Lieferung erfolgt “ab Werk / Laden / Lager”. Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Verkäufer sie liefert oder an ihn liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
- Weigert sich der Käufer, die Lieferung anzunehmen, oder liefert er fahrlässig die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, so ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.
- Bei Lieferung der Ware ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten zu berechnen.
- Wenn der Verkäufer Informationen vom Käufer zur Erfüllung des Vertrags benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Wird die Laufzeit überschritten, muss der Käufer dem Verkäufer einen schriftlichen Verzug mitteilen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Lieferung in Teilen gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 10 – Höhere Gewalt
- Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
- Mit höherer Gewalt meinen die Parteien jedenfalls jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen der Käufer die normale Vertragserfüllung nicht vernünftigerweise erwarten kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung durch Unternehmen, Streiks, Ausschluss von Arbeitern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers.
- Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass die Lieferantenunternehmen, von denen der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies kann dem Verkäufer angelastet werden.
- Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.
Artikel 11 – Übertragung von Rechten
- Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit eigentumsrechtlicher Wirkung gemäß Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 12 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen Waren und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
- Wenn die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt wurde. Es gibt dann den Standard eines Gläubigers. In diesem Fall kann keine verspätete Lieferung gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die an den Käufer gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt zu versichern und gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Police auf ersten Antrag zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
- Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der vereinbarte Preis nicht vertragsgemäß gezahlt, so hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 13 – Haftung
- Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags ergeben, ist immer auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von den abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Police.
- Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 14 – Pflicht zur Beschwerde
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Beschwerden über die geleistete Arbeit unverzüglich zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
- Wenn eine Beschwerde begründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und möglicherweise zu ersetzen.
Artikel 15 – Garantien
- Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Artikel vertragsgemäß ist, einwandfrei funktioniert und für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Kalenderjahr nach dem Kauf des Produkts durch den Käufer.
- Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu schaffen, so dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer niemals eine Verletzung einer Garantie geltend machen kann Artikel 6:75 BW. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Zuwiderhandlung dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt werden können.
- Diese Garantie gilt nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, den gekauften Artikel für Zwecke herzustellen oder zu verwenden, für die er nicht bestimmt war.
- Wenn sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel bezieht, ist die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 16 – Anwendbares Recht
- Diese Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Das niederländische Gericht ist zuständig.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 17 – Wahl des Forums
- Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.